Mobilfunk-Minderungsrecht: Endlich nutzbar in 2024?

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Lange Wartezeit auf Messtool der Bundesnetzagentur

Seit Ende 2021 gibt es das Mobilfunk-Minderungsrecht, doch die Anwendung scheiterte bislang am fehlenden Messtool der Bundesnetzagentur (BNetzA). Dieses Tool soll Verbrauchern endlich die Möglichkeit geben, bei schlechtem Handyempfang ihre Rechte geltend zu machen.

Mobilfunk-Minderungsrecht: Endlich nutzbar in 2024?
Mobilfunk-Minderungsrecht: Endlich nutzbar in 2024?

Versprochen, aber nicht geliefert: Das Messtool der BNetzA

Das Mobilfunk-Minderungsrecht verspricht Verbrauchern eine Entschädigung, wenn die vertraglich vereinbarte Mobilfunk-Leistung nicht erbracht wird. Doch die Umsetzung hapert: Das dafür notwendige Messtool der BNetzA existiert noch immer nicht.

Verbraucherschützer üben Kritik

Die Verbraucherzentrale NRW kritisiert die Verzögerung scharf. Rechtsanwalt Felix Flosbach bemängelt, dass das Gesetz seit Ende 2021 existiert, aber aufgrund des fehlenden Tools “nur eine leere Hülle” ist.

Eckpunktepapier der BNetzA gibt erste Hinweise

Mitte 2022 veröffentlichte die BNetzA ein Eckpunktepapier, das die Parameter für die Überprüfung der Mobilfunk-Performance festlegt. Demnach müssen Verbraucher 30 Messungen innerhalb von fünf Tagen durchführen. In der Stadt stehen ihnen 25 Prozent, halbstädtisch 15 Prozent und auf dem Land zehn Prozent der maximalen Geschwindigkeit zu.

Netzbetreiber kritisieren das Gesetz

Die Mobilfunkanbieter hingegen zeigen sich wenig begeistert vom Messtool. Sie argumentieren, dass sie Milliarden von Euro in den Netzausbau investieren und die Flächenabdeckung stetig verbessern.

Ländliche Gebiete: Schlechter Empfang trotz Milliardeninvestitionen

Trotz der Investitionen der Netzbetreiber hapert es in ländlichen Gebieten oft am Mobilfunkempfang. Betroffene Bürger haben kaum Möglichkeiten, sich gegen unzumutbare Einschränkungen zu wehren. Das Messtool könnte hier als Druckmittel dienen, um endlich eine Verbesserung der Situation zu erreichen.

EU-Roaming: Gebühren bis 2029

Während die Verbraucher auf das Messtool für das Mobilfunk-Minderungsrecht warten müssen, haben sich die Netzbetreiber im Bereich EU-Roaming durchgesetzt: Gebühren für Roaming-Dienste bleiben bis 2029 bestehen.

Fazit

Das Mobilfunk-Minderungsrecht ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Verbraucherschutz. Die lange Wartezeit auf das Messtool der BNetzA ist jedoch frustrierend. Es bleibt abzuwarten, ob das Tool in 2024 tatsächlich verfügbar sein wird und ob es den Verbrauchern zu ihrem Recht verhilft.

Weitere Informationen:

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Jewgenij (Gründer von SimDealz)
Jewgenij (Gründer von SimDealz)

Nach meinem Studium und einigen Jahren als IT-Berater wollte ich etwas Eigenes aufbauen. Die Angebote vieler etablierter Anbieter schienen mir verbesserungswürdig, was mich zur Gründung von SimDealz bewegte. Ich sah, dass das Internet viele gute Angebote hatte, die geteilt werden sollten. So entstand 2013 SimDealz, ein Blog, der sich darauf konzentriert, Handyvertrags-Deals und Preisvergleiche zu teilen. Ich bin einfach jemand, der gute Deals schätzt und diese gerne teilt.

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