Ein kurzes „Ja“ am Telefon – und plötzlich flattern Rechnungen ins Haus. Die Verbraucherzentrale warnt vor einer besonders fiesen Abzock-Masche. Betrüger rufen an, stellen eine harmlose Frage und schneiden dein „Ja“ als Vertragsabschluss zusammen. Hier erfährst du, wie die Masche funktioniert und wie du dich schützt.
Inhalt
So funktioniert die Telefon-Abzocke
Die Masche ist nicht komplett neu, wird aber immer raffinierter. Der Ablauf sieht meistens so aus:
Der Anruf
Du wirst von einer unbekannten Nummer angerufen. Am anderen Ende meldet sich ein vermeintlicher Mitarbeiter eines Unternehmens – oft angeblich von deinem Stromanbieter, Telefonanbieter oder einer Krankenkasse.
Die harmlose Frage
Dann kommt die Fangfrage: „Können Sie mich gut hören?“ oder „Verstehen Sie mich?“ – klingt völlig normal. Du antwortest natürlich mit „Ja“.
Der Trick
Dein „Ja“ wird aufgezeichnet. Die Betrüger schneiden das Gespräch so zusammen, dass es klingt, als hättest du einem Vertragsangebot zugestimmt.
Die Rechnung
Wochen später bekommst du Post: Eine Auftragsbestätigung oder Rechnung für einen Vertrag, den du nie abgeschlossen hast.
Warum die Masche so gefährlich ist
Selbst erfahrene Nutzer fallen darauf rein. Die Frage „Hören Sie mich?“ ist so alltäglich, dass die meisten automatisch „Ja“ antworten, ohne nachzudenken. Genau darauf setzen die Betrüger.
So schützt du dich
Nie „Ja“ sagen
Antworte auf Fragen wie „Hören Sie mich?“ mit „Ich höre Sie“ oder „Sprechen Sie“. Vermeide das isolierte Wort „Ja“.
Unbekannte Nummern
Sei generell vorsichtig bei Anrufen von unbekannten Nummern. Im Zweifel: Nicht rangehen oder sofort auflegen.
Ganze Sätze
Nutze komplette Formulierungen statt Einwort-Antworten. Aus einem ganzen Satz lässt sich schwerer eine Zustimmung zusammenschneiden.
Keine Daten nennen
Gib am Telefon niemals Kontodaten, Kreditkartennummern oder persönliche Infos an unbekannte Anrufer weiter.
Daten notieren
Notiere bei verdächtigen Anrufen Datum, Uhrzeit und die angezeigte Rufnummer. Das hilft bei einer späteren Beschwerde.
Bundesnetzagentur melden
Spam-Anrufe kannst du bei der Bundesnetzagentur melden. Die Behörde kann Rufnummern abschalten und Bußgelder bis zu 300.000 Euro verhängen.
IBAN oder Kreditkarte genannt?
Falls du am Telefon deine Kontodaten oder Kreditkartennummer genannt hast: Behalte deine Kontobewegungen genau im Blick. Wende dich bei unbekannten Abbuchungen sofort an deine Bank und lass die Lastschrift zurückbuchen.
Rechnung bekommen? So reagierst du richtig
Wenn trotzdem eine Rechnung oder Auftragsbestätigung im Briefkasten landet, gilt: Ruhe bewahren, aber nicht ignorieren.
Wichtig: Du musst nicht zahlen!
Die Verbraucherzentrale stellt klar: Der Gesetzgeber schreibt bei vielen Laufzeitverträgen vor, dass diese erst mit Zustimmung zu einer schriftlichen Zusammenfassung gültig werden. Ein aufgenommenes „Ja“ reicht dafür nicht aus. Das betrifft unter anderem:
- Energieverträge (Strom, Gas)
- Internet-, Telefon- und Mobilfunkverträge
- Gewinnspiel-Teilnahmen
- Lotterien
Nicht zahlen
Überweise kein Geld. Du hast keinen gültigen Vertrag abgeschlossen.
Schriftlich widersprechen
Widersprich der Forderung innerhalb von 14 Tagen schriftlich per Einschreiben. Nutze die kostenlosen Musterbriefe der Verbraucherzentrale:
Beweise sichern
Hebe die Rechnung, den Umschlag und jegliche Korrespondenz auf. Auch deine Notizen zum Anruf (Datum, Uhrzeit, Nummer) sind wichtig.
Verbraucherzentrale kontaktieren
Wenn du unsicher bist oder die Forderungen nicht aufhören: Die Verbraucherzentrale berät dich persönlich. Du kannst den Fall auch über die Beschwerdestelle melden.
Sichere Alternativen zu „Ja“
- ❌
„Ja“→ ✅ „Ich höre Sie“ - ❌
„Ja, natürlich“→ ✅ „Sprechen Sie“ - ❌
„Ja, wer ist da?“→ ✅ „Wer spricht bitte?“ - ❌
„Ja, das stimmt“→ ✅ „Das ist korrekt“
Goldene Regel: Verwende keine Einwort-Antworten bei unbekannten Anrufern.
Häufige Fragen
Nein. Für Laufzeitverträge wie Telefon, Strom oder Gas muss dir eine schriftliche Zusammenfassung vorgelegt werden, der du zustimmst. Ein isoliertes „Ja“ am Telefon reicht rechtlich nicht aus. Trotzdem nutzen Betrüger die Aufnahme, um Druck aufzubauen und Rechnungen zu verschicken.
Keine Panik. Ein einzelnes „Ja“ als Antwort auf „Hören Sie mich?“ begründet keinen Vertrag. Sollte eine Rechnung kommen, widersprich schriftlich innerhalb von 14 Tagen. Notiere Datum, Uhrzeit und Nummer des Anrufs als Beweis.
Bei der Bundesnetzagentur unter bundesnetzagentur.de. Du kannst dort unerlaubte Telefonwerbung und Spam-Anrufe melden. Die Behörde kann Bußgelder bis zu 300.000 Euro verhängen und Rufnummern abschalten.
Nein. Du hast keinen gültigen Vertrag abgeschlossen. Widersprich der Forderung trotzdem schriftlich, damit sie nicht als anerkannt gilt. Nutze dafür den Musterbrief der Verbraucherzentrale und verschicke ihn per Einschreiben.
Ja. Falls wider Erwarten doch ein Vertrag zustande gekommen sein sollte (z.B. weil du im Gespräch mehr als nur „Ja“ gesagt hast), kannst du ihn innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Das ist dein gesetzliches Recht bei Fernabsatzverträgen. Auch hier hilft der Musterbrief der Verbraucherzentrale.
