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Du hast noch Guthaben auf deiner Prepaid-Karte und möchtest es zurück? Kein Problem – du hast einen gesetzlichen Anspruch darauf! Wir zeigen dir, wie du dein Prepaid-Guthaben bei allen Anbietern auszahlen lässt, welche Fristen gelten und was du beachten musst.
Dein Recht auf Auszahlung
Seit der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (§ 64 Abs. 4 TKG) ist klar geregelt: Anbieter müssen dir dein Restguthaben nach Vertragsende auf Anfrage erstatten – ohne Gebühren. Das gilt für alle Prepaid-Anbieter in Deutschland ohne Ausnahme.
Finde deinen Anbieter
Wähle deinen Prepaid-Anbieter und erhalte die passenden Kontaktdaten für die Guthabenauszahlung:
Schritt-für-Schritt: So lässt du dein Guthaben auszahlen
Die Auszahlung funktioniert bei allen Anbietern ähnlich. Folge dieser Anleitung:
Kündigung einreichen
Kündige deine Prepaid-Karte beim Anbieter. Bei Prepaid genügt oft eine Verzichtserklärung – eine formelle Kündigung mit Fristen ist meist nicht nötig.
Auszahlung beantragen
Kontaktiere deinen Anbieter (Hotline, Kontaktformular oder Post) und beantrage die Auszahlung deines Restguthabens.
Diese Daten brauchst du:
Bearbeitung abwarten
Der Anbieter prüft deinen Antrag und überweist das Guthaben auf dein Bankkonto.
Was wird ausgezahlt – und was nicht?
Wird ausgezahlt
- Selbst aufgeladenes Guthaben – Aufladungen per Guthabenkarte, Online-Aufladung, Banküberweisung
- Nicht verbrauchtes Guthaben – Der Betrag, der zum Zeitpunkt der Kündigung noch auf dem Konto ist
Wird NICHT ausgezahlt
- Startguthaben – Das Guthaben, das beim Kauf der SIM-Karte enthalten war
- Bonusguthaben – Gutschriften aus Aktionen, Werbeaktionen oder Empfehlungsprogrammen
- Bereits verbrauchtes Guthaben – Für Telefonate, SMS oder Daten genutzte Beträge
Tipp: Guthaben vorher aufbrauchen
Hast du noch Startguthaben oder Bonusguthaben? Verbrauche es vor der Kündigung! Nutze es für Telefonate, SMS oder buche einen Tarif-Option. So holst du das Maximum aus deinem Prepaid-Guthaben heraus.
Wichtige Fristen und rechtliche Infos
Rechtsgrundlage
§ 64 Abs. 4 TKG verpflichtet alle Anbieter zur Auszahlung des Restguthabens nach Vertragsende – ohne Gebühren.
Verjährungsfrist
3 Jahre nach Ende des Kalenderjahres, in dem der Vertrag endete oder das Guthaben aufgeladen wurde (§ 195 BGB).
Das dürfen Anbieter NICHT verlangen
- Keine Gebühren für die Auszahlung
- Keine Rücksendung der SIM-Karte
- Keine Kopie des Personalausweises (laut Verbraucherzentrale)
Sonderfälle bei der Guthabenauszahlung
Anbieter hat die Karte deaktiviert
▼Wurde deine Prepaid-Karte wegen Inaktivität deaktiviert? Du hast trotzdem Anspruch auf dein Guthaben! Kontaktiere den Anbieter und fordere die Auszahlung an. Die 3-Jahres-Frist gilt ab der Deaktivierung.
Verstorbene Angehörige
▼Bei verstorbenen Angehörigen können Erben das Restguthaben zurückfordern. Dafür benötigst du:
- Sterbeurkunde
- Erbschein oder Testament
- Nachweis der Rufnummer (z.B. Rechnung, SIM-Karte)
Kontaktiere den Kundenservice und schildere den Fall. Die meisten Anbieter haben spezielle Prozesse für solche Situationen.
Rufnummernmitnahme (Portierung)
▼Du kannst deine Nummer zu einem neuen Anbieter portieren und das Restguthaben auszahlen lassen. Beides ist unabhängig voneinander möglich.
Prepaid-Karte für Kinder
▼Bei Prepaid-Karten für Minderjährige muss ein Erziehungsberechtigter die Auszahlung beantragen. Das Guthaben kann auf das Konto des Kindes oder der Eltern überwiesen werden.
Musterbrief zur Guthabenauszahlung
Nutze diesen Musterbrief, um dein Guthaben schriftlich anzufordern:
Vorlage: Antrag auf Guthabenauszahlung
Häufige Fragen zur Prepaid-Guthabenauszahlung
Nein. Die großen Prepaid-Anbieter (Telekom, Vodafone, o2, ALDI TALK, congstar etc.) verlangen keine Rücksendung der SIM-Karte für die Guthabenauszahlung. Du kannst die Karte entsorgen oder aufbewahren.
Nein. Laut Telekommunikationsgesetz (§ 64 Abs. 4 TKG) dürfen Anbieter keine Gebühren für die Erstattung des Restguthabens verlangen. Die Auszahlung ist komplett kostenlos.
Je nach Anbieter dauert die Bearbeitung und Überweisung 2-5 Wochen. Bei o2 geht es oft schneller (2-3 Wochen), bei Vodafone kann es bis zu 5 Wochen dauern.
Nein. Start- und Bonusguthaben werden in der Regel nicht erstattet. Nur selbst aufgeladenes Guthaben wird ausgezahlt. Verbrauche Startguthaben am besten vor der Kündigung.
Nein. Eine Auszahlung ist erst nach Vertragsende möglich. Bei Prepaid bedeutet das: erst nach Kündigung bzw. vollständiger Deaktivierung der SIM-Karte.
Der Anspruch verjährt nach 3 Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem der Vertrag endete. Beispiel: Kündigung im März 2024 → Frist bis 31.12.2027.
Reagiert der Anbieter nicht oder verweigert die Auszahlung, wende dich an die Bundesnetzagentur oder die Verbraucherzentrale. Diese können bei der Durchsetzung deiner Ansprüche helfen.
Laut Verbraucherzentrale dürfen Anbieter das nicht verlangen. Deine persönlichen Daten (Name, Adresse, Rufnummer, SIM-Nummer) reichen zur Identifikation aus.
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