📱 Kündigung Mobilfunk: Neue Regeln schützen dich ⚖️

Das Oberlandesgericht Schleswig hat bereits Ende 2023 eine wegweisende Entscheidung für dich getroffen: Mobilfunkanbieter dürfen dich nach einer Kündigung nicht ohne konkreten Grund kontaktieren. Das stärkt deine Rechte als Verbraucher erheblich.

So wollen Anbieter dich zurückgewinnen

Kennst du das? Du kündigst deinen Mobilfunkvertrag und kurz darauf erhältst du Post von deinem Anbieter. Darin steht die Bitte, dass du dich wegen „offener Fragen“ melden sollst. Das ist nicht mehr erlaubt – es sei denn, es gibt einen echten Grund dafür.

Diese Kontaktaufnahme ist jetzt verboten

Ein konkreter Fall aus dem Jahr 2023 zeigt die Praktiken: Eine Kundin hatte ausdrücklich Werbekontakte abgelehnt. Trotzdem erhielt sie nach ihrer Kündigung ein Schreiben mit der Bitte um Rückruf – angeblich wegen offener Fragen. Ein Verbraucherschutzverein wurde aktiv und mahnte den Anbieter ab.

Das sind deine neuen Rechte

Das Gericht stellte in seinem Urteil vom 11. Dezember 2023 klar: Anbieter müssen konkrete Gründe nennen, wenn sie dich nach einer Kündigung kontaktieren wollen. Erlaubt sind etwa:

  • Fragen zur Rufnummernmitnahme
  • Klärung von Adressdaten
  • Technische Details zum Vertragswechsel
Neue Rechte bei Mobilfunkkündigungen Nicht mehr erlaubt Vage „offene Fragen“ Unspezifische Rückrufbitten Versteckte Werbeanrufe Erlaubte Kontaktgründe Rufnummernportierung Adressänderungen Technische Details Basierend auf dem Urteil des OLG Schleswig (Az.: 6 U 25/23)

Wichtig für dich zu wissen

Der Anbieter argumentierte im Prozess, dass Datenschutz konkrete Angaben verhindere. Das Gericht wies dies zurück: Allgemeine Informationen ohne Personenbezug seien ausreichend. Das Urteil ist rechtskräftig und gilt bundesweit.

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